Die Kanzlei MARIACHER RECHTSANWÄLTE entstand 1998 durch den Zusammenschluss befreundeter Rechtsanwälte mit gleichgelagerten Interessensschwerpunkten.
Die Kanzleigründung wurde von dem Namensgeber, Dr. jur. Boris A. Mariacher, initiiert, der sich nach langjähriger Tätigkeit in einer renommierten Wirtschaftskanzlei dazu entschlossen hatte, auf höchstem fachlichem Niveau, in persönlicher Beratungsatmosphäre Rechtsberatung für den Mittelstand anzubieten.
Hierbei konzentriert sich MARIACHER RECHTSANWÄLTE konsequent auf die rechtliche Beratung von Unternehmen, kurz "Corporate", mit Schwerpunkt auf dem Recht der GmbH und der AG. Dies geschieht im Verbund mit ausgewählten Kooperationspartnern auf den Gebieten der steuerlichen Beratung und der Unternehmensberatung.